Der Beschluss des Bundeskanzlers und der Regierungschefs der Länder vom 4. Dezember 2025 sieht vor, die nationale Pflicht zur Benennung betrieblicher Datenschutzbeauftragter im nicht-öffentlichen Bereich aufzuheben und sich künftig allein auf Art. 37 DSGVO zu stützen. Damit würde Deutschland eine zentrale Errungenschaft praxistauglicher Datenschutz-Compliance zurückbauen. Jedoch sind keinerlei Vorteile für […]
