Die Grund- und Menschenrechte bilden den Ausgangspunkt für das Grundgesetz. Vor allem das Recht auf Freiheit gegenüber dem Staat dominierte die Vorstellung des Parlamentarischen Rates, der das Grundgesetz erarbeiten sollte. Die Rechtsprechung förderte politische Mitwirkungsrechte und soziale Garantien, allerdings wurden einzelne Grundrechte durch Verfassungsänderungen erheblich eingeschränkt. Über Anspruch und Wirklichkeit des Grundgesetzes referiert der Politikwissenschaftler Prof. Dr. Frank Deppe auf Einladung der Gedenkstätte Ahlem am Donnerstag, 6. Juni 2019, 19 Uhr, im Regionshaus an der Hildesheimer Straße 18. Der Eintritt ist frei.

Dabei beleuchtet Frank Deppe das Verhältnis von Verfassungstext und Realität an charakteristischen Beispielen für Staat, Wirtschaft und Kultur. Im Parlamentarischen Rat dominierte die Vorstellung, dass die Freiheit gegen den Staat geschützt werden müsste. Freiheitsrechte waren als Verbote an die öffentliche Hand formuliert, die Freiheit der Menschen zu beeinträchtigen. Das entsprach den Menschenrechtsstandards der damaligen Zeit.

Die Rechtsprechung förderte politische Mitwirkungsrechte und soziale Garantien, während Verfassungsänderungen kaum neue Grundrechte geschaffen haben. Allerdings: Alte Vorrechte der Männer im Familienrecht wurden aufgehoben, die Gleichstellung von Frauen, Behinderten und anderen benachteiligten Gruppen wurde gefördert. Das Post- und Fernmeldegeheimnis wurde zum Schutz der Verfassung und die Unverletzlichkeit der Wohnung durch den "Großen Lauschangriff" eingeschränkt. Das Asylrecht politisch Verfolgter wurde in weiten Teilen abgeschafft.

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