Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg begrüßt die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes (KUG) für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Anspruch auf KUG bis zum 31. Dezember 2019 entstanden ist, auf 21 Monate. Eine entsprechende Regelung ist mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 20. April 2020 zum 31. Januar 2020 in Kraft getreten und endet am 31. Dezember 2020. „Damit haben Unternehmen, die für ihre Belegschaften schon vor Corona Kurzarbeit verordnet haben, die Möglichkeit, ihr Personal zu halten“, sagt IHK-Ansprechpartnerin Regina Rosenstock: „Wir freuen uns sehr, dass unsere Bemühungen auf Bundes- und Landesebene erfolgreich waren und wir unseren Unternehmen in der Coronakrise ein geeignetes Mittel zur Verfügung stellen zu können, um Fachkräfte mittelfristig zu sichern.“ Dies gelte etwa für Unternehmen, die schon vor der Coronakrise etwa durch die wirtschaftlichen Probleme der Automobilwirtschaft oder anderen Industriezweigen sowie durch Restrukturierungsmaßnahmen betroffen seien.

Weitere Informationen zum KUG gibt es auch unter www.ihk-bonn.de, Webcode @3518.

 

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