Die Pauschalreiserichtlinie der EU tritt zum 1. Juli 2018 in Kraft. Jedes Tourismusunternehmen, ob klassische Veranstalter oder Agentur, Reisebüro oder Hotelier, ist von der neuen Richtlinie betroffen, die Anwendung gestaltet sich komplex.

In Form eines Praktikervortrags durch einen Rechtsanwalt werden die wesentlichen Änderungen skizziert, rechtliche Konsequenzen erläutert, Ausnahmeregelungen dargestellt und Beispiele aus der Praxis erörtert.

Die kostenpflichtige Veranstaltung findet am 14. Juni 2018, 14 – 16 Uhr in der IHK Bonn/Rhein-Sieg, Bonner Talweg 17, 53113 Bonn statt.

Anmeldungen erforderlich über www.ihk-bonn.de Webcode 6492167

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