„Die neu eingeführte Musterfeststellungsklage ist gut gemeint, aber nicht gut gemacht. Der Gesetzgeber wäre gut beraten gewesen, einer neutralen öffentlich-rechtlichen Einrichtung statt privaten Verbänden eine Klageberechtigung zuzuweisen. Denn nur mit einer eindeutigen und neutralen Klageberechtigung erreicht man das auch von der Wirtschaft unterstützte Ziel, geschädigte Verbraucher und Unternehmen zu entschädigen, ohne dass unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes Rechtsmissbrauch erleichtert wird.
Zudem besteht die Gefahr von Klagen durch Verbände aus dem EU-Ausland, wo mitunter Rechtssysteme gelten, die nicht dem deutschen Standard entsprechen. Verbände in solchen Ländern könnten Geschäftemacher geradezu zum Rechtsmissbrauch einladen.“
So kommentierte IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Heino Klingen die durch den Bundestag am Donnerstag (14.06.18) beschlossene Musterfeststellungsklage.

 

 

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