Doch was sind eigentlich Sozialvorschriften?
„Die Sozialvorschriften im Straßenverkehr regeln die zulässigen Lenkzeiten sowie die notwendigen Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten des Fahrpersonals von Lastkraftwagen und Omnibussen. Vorrangige Ziele dieser Vorschriften sind der Gesundheitsschutz des Fahrpersonals und die Sicherheit im Straßenverkehr.“
Dies sind alles wichtige Themen, weshalb Ihnen der kleine praktische Helfer zuhause oder unterwegs schnelle und sichere Auskunft geben kann.
Aber nicht nur die Lenk- und Ruhezeiten werden leicht verständlich und grafisch aufbereitet erläutert, sondern auch die Arbeitszeiten, die Nachträge an verschiedenen digitalen Tachographen, die Nachweispflichten und die Frage, wann welche Zeitgruppe eingestellt werden darf. Ferner werden alle Ausnahmesituationen, in denen der Fahrer von den Vorschriften abweichen darf, detailliert erklärt.
Der Leitfaden ersetzt natürlich keine Schulung zum Thema Lenkzeiten LKW und Bus, er unterstützt Sie aber im Alltag, wenn Sie schnell etwas zu den Lenkzeiten nachlesen wollen. Denn es sind meist die außergewöhnlichen Situationen, in denen der Fahrer oft nicht so recht weiß, wie er sich zu verhalten hat.
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Olaf Horwarth ist offizielles Mitglied im Tachographenforum der EU-Kommission und in weiteren Arbeitsgruppen der EU aktiv. Er ist gefragter Ansprechpartner zu den Themen Digitale Fahrtenschreiber, Sozialvorschriften und Ladungssicherung – auch bei Schwerlastkontrollen der Polizei und als Gutachter vor Gericht. Mit seiner Firma SBS Fleet-Competence schult und berät er Fahrer und Unternehmen, die Fahrzeuge über 2,8 t bzw. mit mehr als neun Sitzplätzen einsetzen.
Seine umfangreichen Praxiserfahrungen erwarb der zertifizierte Trainer und Berater in zahlreichen leitenden und geschäftsführenden Positionen in verschiedenen Verkehrsbetrieben (Güter- und Personenverkehr) sowie noch heute gelegentlich als Fahrer von Bus und Lkw. Diese Erfahrungen fördern die Akzeptanz der Teilnehmer und somit den nachhaltigen Lernerfolg. SBS ist zudem als Ausbildungsstätte nach dem BKrFQG in vielen Bundesländern anerkannt.
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