
Resturlaub aus dem Jahr 2026 verfällt am 31. Dezember 2026 nicht ohne Weiteres. Nach § 7 Absatz 3 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) muss Urlaub zwar im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 19. Februar 2019, 9 AZR 541/15) erlischt der Anspruch aber in der […]
