„Viele Hinweise und Forderungen aus einem entsprechenden Positionspapier der IHK Magdeburg wurden berücksichtigt“, fügte er hinzu. „So sieht der Entwurf unter anderem vor, den Anwendungsbereich auf größere Unternehmen zu begrenzen und keine neuen zivilrechtlichen Klagemöglichkeiten aus dem Ausland zu schaffen.“ Der Referentenentwurf könne eine Basis für eine europäische Regelung sein. Nur mit gleichen Regeln für alle EU-Mitgliedstaaten kann ein gleichermaßen hohes Schutzniveau der Menschenrechte erreicht werden. Ferner würden Wettbewerbsverzerrungen für deutsche Unternehmen verhindert.
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