Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) begrüßt die am 12. Mai erfolgte Bestätigung der Tarifeinigung für die rund 2,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen. Nach Abschluss der Mitgliederbefragung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ist das am 6. April 2025 nach intensiven Verhandlungen und einem Schlichtungsverfahren erzielte Tarifergebnis nun endgültig verbindlich.

"Wir freuen uns, dass die Tarifeinigung nun endgültig unter Dach und Fach ist", erklärt Karin Welge, Präsidentin und Verhandlungsführerin der VKA. "Dieses Ergebnis schafft Planungssicherheit für die kommunalen Arbeitgeber und bietet gleichzeitig attraktive Perspektiven für die Beschäftigten. Es ist ein fairer Kompromiss, der die prekäre finanzielle Situation der Kommunen berücksichtigt und dennoch Entwicklungsmöglichkeiten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eröffnet."

Der Tarifabschluss umfasst folgende Kernpunkte:

  • Eine lineare Entgelterhöhung von 3,0 Prozent, mindestens jedoch 110 Euro monatlich, ab dem 1. April 2025
  • Eine weitere Entgelterhöhung von 2,8 Prozent ab dem 1. Mai 2026
  • Eine Erhöhung der Jahressonderzahlung auf einheitlich 85 Prozent ab dem Kalenderjahr 2026
  • Die Möglichkeit, Teile der Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage umzuwandeln
  • Die Möglichkeit, auf beidseitig freiwilliger Basis die wöchentliche Arbeitszeit befristet auf bis zu 42 Stunden zu erhöhen
  • Einen zusätzlichen Urlaubstag ab dem Kalenderjahr 2027
  • Erhöhte Zulagen für Wechselschicht- und Schichtarbeit ab dem 1. Juli 2025

Besonders die neuen Flexibilisierungsmöglichkeiten bei der Arbeitszeit stellen einen wichtigen Meilenstein dar. "Mit der Option, die Arbeitszeit freiwillig auf bis zu 42 Stunden zu erhöhen, geben wir sowohl den Beschäftigten als auch den Arbeitgebern mehr Gestaltungsspielraum", betont Welge.

Auch die branchenspezifischen Lösungen innerhalb der kommunalen Familie waren ein wichtiger Bestandteil der Einigung. Für den Bereich der kommunalen Versorgungsbetriebe wurde eine umfassende Reform der Vergütungstabelle vereinbart. Die Beschäftigten im Rettungsdienst profitieren von der Möglichkeit für 24-Stunden-Schichten unter bestimmten Voraussetzungen. In den durch Schichtdienste besonders belasteten Bereichen werden die Schicht- und die Wechselschichtzulagen deutlich erhöht.

Die Ausbildungs- und Studienentgelte steigen ab dem 1. April 2025 um 75 Euro monatlich und ab dem 1. Mai 2026 um weitere 75 Euro monatlich. Die Vereinbarung zur unbefristeten Übernahme von Auszubildenden und Studierenden stärkt zusätzlich die Nachwuchsgewinnung im öffentlichen Dienst.

Mit einer Laufzeit von 27 Monaten bis zum 31. März 2027 bietet der Abschluss den kommunalen Arbeitgebern die dringend benötigte Planungssicherheit für die kommenden Jahre.

"Diese Einigung ist eine positive Weichenstellung für die Zukunft des kommunalen öffentlichen Dienstes“, fasst Welge zusammen. "Sie ermöglicht es uns, die Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger zuverlässig zu sichern und gleichzeitig ein attraktiver Arbeitgeber zu bleiben – und das unter Berücksichtigung der stark angespannten Haushaltslage der Kommunen."

Über Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)

e Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist der Spitzenverband der kommunalen Arbeitgeberverbände in Deutschland. Sie regelt die Arbeitsbedingungen für die kommunalen Beschäftigten und schließt Tarifverträge mit den zuständigen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Die VKA vertritt fast 10.000 kommunale Arbeitgeber in Deutschland mit rund 2,6 Millionen Beschäftigten.

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