• Sie erstellen technische Zeichnungen, technischen
    Begleitunterlagen und Stücklisten mit dem CAD-System Inventor im
    Bereich des Maschinen- und Anlagenbaus
  • Eine Ihrer Aufgaben ist das Ableiten, Detaillieren und Ändern
    von Zeichnungen
  • Zudem sind Sie zuständig für das Erstellen von Stücklisten
  • Spezielle Kundenwünsche werden von Ihnen konstruktiv
    umgesetzt
  • Mit angrenzenden Abteilungen stehen Sie im Austausch und
    stimmen sich ab
  • Das Erstellen normgerechter Fertigungszeichnungen rundet Ihr
    Aufgabengebiet ab

Ihr Profil als Technischer Zeichner Inventor (m/w/d):

  • Sie haben eine Ausbildung zum Technischen Zeichner (m/w/d) bzw.
    zum Technischen Produktdesigner (m/w/d) im Bereich Maschinen- und
    Anlagentechnik, Weiterbildung zum Techniker Maschinentechnik
    (m/w/d) oder vergleichbare Ausbildung absolviert
  • Sie können einschlägige Berufserfahrung mit CAD-System Inventor
    vorweisen
  • Wünschenswert sind erste Kenntnisse im Bereich der
    Konstruktion
  • Flexible und individuelle Arbeitszeitmodelle
  • Übertarifliche Konditionen (bei Gehalt und Urlaub und
    vermögenswirksame Leistungen)
  • Unbefristetes Arbeitsverhältnis
  • Individuelle Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Ihre Mitarbeiter Benefits haben wir Ihnen weiter unten
    neben dem Video nochmal übersichtlich zusammengefasst

Eine Stellenanzeige von Leasotec GmbH

Ansprechpartner: Elisabeth Heinzerling (michael.suelzle@leasotec.de)

Firmenkontakt und Herausgeber des Stellenangebots:

Leasotec GmbH
Rheinische Straße 167
44147 Dortmund

Für das oben stehende Stellenangebot ist allein der jeweils angegebene Herausgeber
(siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Stellenagebotstextes,
sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH
übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit des dargestellten Stellenangebots. Auch bei
Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung
ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem
angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen
dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.