
Q-LEARNING ist zugelassener Bildungsträger nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV). Das bedeutet, dass Q-LEARNING den Anforderungen des Dritten Sozialgesetzbuchs (SGB III, §443 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt) entspricht und die von den Agenturen für Arbeit an Arbeitsuchende herausgegebenen Bildungsgutscheine annehmen darf. Das bestätigte die Fachkundige Stelle Zertpunkt […]


